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Neue Regeln für NGOs und Ehrenabzeichen für Zivilgesellschaft

Das Gesetz ändert die Finanzierungsregeln für gemeinnützige Organisationen, führt neue Eigenleistungspflichten ein, liquidiert einen Fonds und überträgt Mittel auf einen anderen, etabliert den Tag der Zivilgesellschaft und schafft ein neues Ehrenabzeichen für verdiente Bürgeraktivisten.
Wichtige Punkte
Gemeinnützige Organisationen müssen Sach- oder Personalleistungen für öffentliche Aufgaben erbringen, können diese aber durch eigene oder andere finanzielle Mittel ersetzen.
Neues Ehrenabzeichen 'Für Verdienste um die Zivilgesellschaft' wird eingeführt, verliehen vom Vorsitzenden des Ausschusses für Gemeinnützigkeit.
Der 24. April wird zum Tag der Zivilgesellschaft erklärt.
Der Fonds zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen wird aufgelöst, Mittel gehen an den Fonds zur Unterstützung der Entwicklung der Zivilgesellschaft über.
Direktvergabe-Limit für öffentliche Aufgaben ohne Ausschreibung von 20.000 PLN auf 40.000 PLN erhöht; erforderliche Eigenleistung von 20% auf 30% angehoben.
Neue Kontrollverfahren für gemeinnützige Organisationen mit verlängerter Einwendungsfrist.
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Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o działalności pożytku publicznego i o wolontariacie oraz ustawy o grach hazardowych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2597
Startdatum: 2026-05-26