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Ratifizierung des Übereinkommens über die Internationale Schadenskommission für die Ukraine

Polen ratifiziert ein internationales Abkommen zur Einrichtung einer Kommission, die Entschädigungsforderungen für Schäden durch die russische Aggression gegen die Ukraine bearbeitet. Dadurch können vom Krieg betroffene polnische Bürger und Unternehmen ihre Ansprüche vor diesem neuen Gremium geltend machen. Die Ratifizierung verpflichtet Polen nicht zur Zahlung von Entschädigungen, sondern nur zu einem Mitgliedsbeitrag für den Betrieb der Kommission, der im ersten Jahr auf etwa 73.000 USD geschätzt wird.
Wichtige Punkte
Polnische Bürger und Unternehmen, die durch die russische Aggression in der Ukraine Verluste erlitten haben, erhalten einen neuen Weg, um vor einer internationalen Kommission Entschädigung zu fordern.
Die Betriebskosten der Kommission werden bis zum Beitritt Russlands durch Beiträge der Mitgliedstaaten gedeckt; der polnische Beitrag beträgt im ersten Jahr ca. 73.000 USD.
Das Übereinkommen legt ausdrücklich fest, dass Russland zur Finanzierung der zugesprochenen Entschädigungen verpflichtet ist und andere Mitgliedstaaten, einschließlich Polen, dazu nicht verpflichtet sind.
Die Kommission prüft Ansprüche für Schäden, die ab dem 24. Februar 2022 entstanden sind, mit der Möglichkeit, diesen Zeitraum auf Daten ab dem 20. Februar 2014 auszudehnen.
Der Beitritt zum Übereinkommen erhöht den internationalen Druck auf Russland und ist ein Ausdruck der Unterstützung für die Ukraine, ohne dass polnisches Recht geändert werden muss.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o ratyfikacji Konwencji w sprawie utworzenia Międzynarodowej Komisji do spraw Roszczeń dla Ukrainy, sporządzonej w Hadze dnia 16 grudnia 2025 r.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2599
Startdatum: 2026-05-26