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Änderungen im Versammlungsrecht: Verbot der Förderung von LGBT-Inhalten

Ein Bürgergesetzentwurf führt Änderungen im Versammlungsrecht ein, die die Förderung von LGBT-bezogenen Inhalten während Versammlungen verbieten, einschließlich der Infragestellung der Ehe als Verbindung zwischen Frau und Mann, der Förderung gleichgeschlechtlicher Beziehungen und der Adoption von Kindern durch solche Beziehungen. Die Änderungen zielen darauf ab, traditionelle Familienwerte und die öffentliche Moral zu schützen und die Versammlungsfreiheit in dieser Hinsicht einzuschränken.
Wichtige Punkte
Verbot der Förderung von Inhalten, die die Ehe als Verbindung zwischen Frau und Mann in Frage stellen, während Versammlungen.
Verbot der Förderung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen oder Beziehungen, die aus mehr als zwei Personen bestehen.
Verbot der Förderung der Möglichkeit der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare.
Verbot der Förderung sexueller Orientierungen außer Heterosexualität und Geschlecht als von biologischen Bedingungen unabhängiges Wesen.
Verbot der Förderung sexueller Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Verbot des Besitzes und der Verwendung von Materialien, religiösen Symbolen, erotischen oder sexuellen Objekten, künstlerisch bearbeiteten nationalen oder historischen Symbolen sowie der Teilnahme nackt oder in erotischen/sexuellen Kostümen während Versammlungen, wenn diese die öffentliche Moral verletzen.
Symbole der Republik Polen (Wappen, Farben, Hymne) bleiben unter besonderem Rechtsschutz, auch im Zusammenhang mit Versammlungen.
article Offizieller Text notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-02-22
Dafür 233
Dagegen 189
Enthaltung 0
Bisheriger:
Abgelehnt
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gavel
Status:
Sofortige Ablehnung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_26
Startdatum: 2023-11-20
Abstimmungsdatum: 2024-02-22
Sitzung Nr.: 6
Abstimmung Nr.: 16