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Rettungshunde in freiwilligen Feuerwehren

Das Gesetz erlaubt freiwilligen Feuerwehren den Einsatz von Rettungshunden bei Notfalleinsätzen. Feuerwehrleute können Hunde ausbilden und Prüfungen nach denselben Regeln wie beim staatlichen Feuerwehrdienst ablegen. Die Änderung verbessert die Rettungsmöglichkeiten in lokalen Gemeinschaften.
Wichtige Punkte
Freiwillige Feuerwehren dürfen jetzt Rettungshunde bei Notfalleinsätzen einsetzen.
Hunde und ihre Betreuer müssen eine Ausbildung absolvieren und Prüfungen nach den Vorschriften des staatlichen Feuerwehrdienstes bestehen.
Gemeinden haben ein Jahr Zeit, Verträge mit freiwilligen Feuerwehren zu überprüfen und anzupassen.
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Bisheriger:
Auf den Kalender gesetzt
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gavel
Status:
Vom Haus verabschiedet
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o ochotniczych strażach pożarnych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2600
Startdatum: 2026-05-27