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Erweiterung der Vermögenserklärungen um Informationen zu Familienstiftungen

Der Gesetzentwurf verpflichtet Personen des öffentlichen Lebens, ihr Engagement in Familienstiftungen in ihren Vermögenserklärungen offenzulegen. Bürger erhalten Zugang zu Informationen darüber, ob Politiker und Beamte Stifter, Begünstigte oder Mitglieder von Organen solcher Stiftungen sind, welches Vermögen sie eingebracht haben und welche Einkünfte sie daraus erzielen. Die Änderung soll die Transparenz des öffentlichen Lebens erhöhen und helfen zu beurteilen, ob Entscheidungen der Behörden durch private Interessen motiviert sind.
Wichtige Punkte
Neue Erklärungspflicht: Personen des öffentlichen Lebens müssen offenlegen, ob sie Stifter, Begünstigter oder Mitglied eines Organs einer Familienstiftung sind.
Angabe von Details erforderlich: Wert des eingebrachten Vermögens, Art der Begünstigtenrechte und Einkünfte aus der Beteiligung an der Stiftung.
Die Änderung betrifft einen breiten Personenkreis: von Abgeordneten, Senatoren und Europaabgeordneten über Richter und Staatsanwälte bis hin zu Polizisten, Feuerwehrleuten und Kommunalbeamten.
Spitzenbeamte und Parlamentarier müssen ihre Vermögenserklärungen für 2025 innerhalb von 4 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ergänzen.
Das Gesetz soll 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten, neue Dokumentenvorlagen für einige Dienste sollen innerhalb von 3 Monaten erscheinen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie niektórych ustaw w związku z rozszerzeniem zakresu oświadczenia o stanie majątkowym.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2601
Startdatum: 2026-05-27