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Neues Gesetz für Volksgruppen: Rechtsstatus und staatliche Förderung

Das Gesetz schafft einen neuen rechtlichen Rahmen für polnische Volksgruppen (Gesangs- und Tanzensembles, Kapellen, Regionalgruppen) und verleiht ihnen Rechtspersönlichkeit. Dies ermöglicht ihnen, legal Einkünfte zu erzielen und staatliche Zuschüsse zu beantragen: eine einmalige Förderung von bis zu 50.000 PLN für Ausrüstung und 25.000 PLN jährlich für den Betrieb. Für kleinere Gruppen wird eine vereinfachte Buchführung eingeführt.
Wichtige Punkte
Volksgruppen können durch Eintragung in ein neues nationales Register, das von der Agentur für Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft (ARiMR) geführt wird, Rechtspersönlichkeit erlangen.
Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein (13 mit Zustimmung der Eltern); eine Person kann jeweils nur einer Gruppe angehören.
Gruppen können eine einmalige Förderung von 50.000 PLN für Kostüme, Instrumente und Beschallungsanlagen sowie eine jährliche Subvention von 25.000 PLN für laufende Aktivitäten erhalten.
Kleine Gruppen (Jahresumsatz bis zu 1 Million PLN) können eine vereinfachte Buchführung nutzen, was den Verwaltungsaufwand verringert.
Die Aufsicht obliegt der ARiMR, Stellungnahmen zum Status der Gruppen gibt das Nationale Institut für ländliche Kultur und Erbe ab.
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zespołach ludowych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2603
Startdatum: 2026-05-27