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KNF-Gebühren: Neue Regeln für Finanzunternehmen

Das Gesetz ändert die Vorschriften über die Gebühren, die von verschiedenen Finanzmarktteilnehmern, darunter Warenbörsen, Investmentfonds, Maklerhäuser, Zahlungsinstitute und Crowdfunding-Plattformen, an die polnische Finanzaufsichtsbehörde zu zahlen sind. Die neuen Vorschriften legen die Höchstbeträge der Gebühren für Anträge und Anzeigen im Verhältnis zum Euro fest.
Wichtige Punkte
Maximale Gebühr für die meisten KNF-Genehmigungen: der Gegenwert von 4500 Euro in Zloty.
Niedrigere Gebühren für bestimmte Anträge und Registrierungen (z. B. Gegenwert von 2000, 2250, 2500 oder 3000 Euro).
Pflicht, einen Zahlungsnachweis den Anträgen oder Anzeigen beizufügen.
Niedrigere Gebühr für Zahlungsinstitute: maximal der Gegenwert von 1500 Euro.
Festlegung der Gebührenhöhe in Bezug auf die Euro-Währung (zahlbar in Zloty).
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Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie niektórych ustaw w związku z opłatami uiszczanymi na rzecz Komisji Nadzoru Finansowego.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2620
Startdatum: 2026-05-29