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Recht auf Tierkontakt für Patienten im Hospiz

Der Gesetzentwurf gibt Patienten in stationären Hospizen und Palliativstationen das Recht auf Kontakt mit ihren Haustieren. Die Einrichtungsleitung kann dieses Recht nur bei Seuchengefahr, Patientensicherheit oder organisatorischen Problemen einschränken. Die neuen Regelungen treten 3 Monate nach Verkündung in Kraft.
Wichtige Punkte
Patienten in Hospizen und Palliativstationen erhalten das Recht auf Besuche ihres Hundes, ihrer Katze oder eines anderen Haustieres.
Der Krankenhausdirektor oder ein Arzt kann einen Tierbesuch nur in Ausnahmefällen verbieten: Epidemie, Gesundheitsgefahr für andere Patienten oder Platzmangel.
Das Gesetz tritt 3 Monate nach Verkündung in Kraft, damit sich die Einrichtungen vorbereiten können.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o prawach pacjenta i Rzeczniku Praw Pacjenta.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2621
Startdatum: 2026-05-29