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Neuer Schutz vor biologischen Gefahren am Arbeitsplatz und Rechte von Seeleuten

Neue internationale Regeln, deren Annahme Polen erwägt, zielen darauf ab, Arbeitnehmer besser vor Viren, Bakterien und Toxinen am Arbeitsplatz zu schützen. Sie führen Pflichten für Arbeitgeber ein, wie Risikobewertung, Schulungen und Bereitstellung von Schutzausrüstung, und geben Arbeitnehmern das Recht, einen gefährlichen Arbeitsplatz zu verlassen. Darüber hinaus stärken Änderungen des Seearbeitsübereinkommens die Rechte von Seeleuten, einschließlich Landgang, Rückführung und Schutz vor Gewalt.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber müssen biologische Gefahren (z.B. Viren, Schimmel) identifizieren und Arbeitnehmer durch Schulungen und Schutzausrüstung schützen.
Arbeitnehmer erhalten das Recht, ihren Arbeitsplatz ohne Konsequenzen zu verlassen, wenn eine unmittelbare und ernsthafte Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht.
Seeleute erhalten ein garantiertes Recht auf Landgang in Häfen, und Reeder müssen die Kosten für ihre Rückführung übernehmen.
Es wird ein Verbot von Gewalt und Belästigung auf Schiffen, einschließlich sexueller Belästigung, mit einer Meldepflicht für solche Vorfälle eingeführt.
Die neuen Regeln gelten für alle Arbeitnehmer, mit besonderem Augenmerk auf Risikogruppen wie Beschäftigte im Gesundheitswesen, Landwirte und schwangere Frauen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Przedstawione przez Ministra Rodziny, Pracy i Polityki Społecznej dokumenty: Konwencja nr 192 dotycząca ochrony przed zagrożeniami biologicznymi w środowisku pracy, Zalecenie nr 209 dotyczące zapobiegania zagrożeniom biologicznym w środowisku pracy i ochrony przed tymi zagrożeniami, Poprawki do Konwencji o pracy na morzu z 2006 r.
Drucknummer: OTHER 2626
Startdatum: 2026-05-29