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Saubere Hände in Dorfräten: Verbot für verurteilte Kriminelle

Neue Vorschriften verhindern, dass wegen vorsätzlicher Straftaten verurteilte Personen in Dorf-, Stadtbezirks- und Wohngebietsräten sitzen. Die Änderung betrifft auch die Wahlregeln für Dorfvorsteher und Ratsmitglieder – Kandidaten müssen wählbar für den Gemeinderat sein.
Wichtige Punkte
Endgültig wegen vorsätzlicher Straftaten oder Steuerdelikte verurteilte Personen verlieren ihr Mandat in kommunalen Hilfsorganen.
Dorfvorsteher und Ratsmitglieder werden nur aus Personen gewählt, die für den Gemeinderat wählbar sind.
Ähnliche Wahlregeln gelten nun für Stadtbezirks-, Wohngebietsräte und Wohngebietsvorstände.
Gemeinderäte können das Erlöschen des Mandats feststellen – z.B. bei Rücktritt, Verlust des Wahlrechts oder beschränkter Geschäftsfähigkeit.
Nach dem Mandatsverlust finden Nachwahlen nach Regeln der Satzung der Einheit statt.
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Bisheriger:
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Status:
Vom Haus verabschiedet
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o samorządzie gminnym.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2649
Startdatum: 2026-06-09