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Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und Albanien: Einfachere Renten und Leistungstransfer

Die neuen Regelungen ermöglichen die Zusammenrechnung von Arbeitszeiten in Polen und Albanien bei der Beantragung einer Rente. Bürger können ihre Leistungen zudem problemlos direkt in ihrem Wohnsitzland erhalten.
Wichtige Punkte
Zusammenrechnung von Arbeitszeiten: Versicherungszeiten aus Polen und Albanien werden zusammengerechnet, was den Anspruch auf Alters- oder Erwerbsminderungsrenten erleichtert.
Leistungsexport: Renten sowie Krankengeld und Mutterschaftsleistungen können direkt im Wohnsitzland (Polen oder Albanien) bezogen werden.
Vermeidung von Doppelbeiträgen: In das andere Land entsandte Arbeitnehmer bleiben bis zu 24 Monate (mit Verlängerungsoption) im Heimatland versichert.
Breites Leistungsspektrum: Das Abkommen umfasst Renten, Kranken-, Mutterschafts- und Sterbegeld sowie Arbeitslosengeld (letzteres ohne Exportmöglichkeit ins Ausland).
Keine Krankenversicherung: Das Abkommen umfasst keine kostenlose medizinische Behandlung oder Sachleistungen der Krankenversicherung im anderen Staat.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o ratyfikacji Umowy między Rzecząpospolitą Polską a Republiką Albanii o zabezpieczeniu społecznym, podpisanej w Warszawie dnia 23 lutego 2026 r.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2667
Startdatum: 2026-06-11