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Handyverbot in Schulen und Kindergärten ab September 2026

Das Gesetz führt ein Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen und elektronischen Geräten durch Schüler in Grundschulen für Kinder und Kindergärten während des Unterrichts ein. Weiterführende und Erwachsenenschulen können eigene Regeln festlegen. Eltern müssen mit den Schulen bei der Entwicklung der digitalen Hygiene der Kinder zusammenarbeiten.
Wichtige Punkte
Vollständiges Handyverbot in Grundschulen für Kinder und Kindergärten – Schüler dürfen elektronische Geräte während des Unterrichts nicht nutzen, es sei denn, ein Lehrer stimmt für Bildungszwecke oder Notfälle zu.
Ausnahmen vom Verbot: Krankheit, Behinderung, Lebens- oder Gesundheitsgefahr sowie wenn der Schulleiter die Nutzung von Spezialgeräten erlaubt.
Schulen können Aufbewahrungsorte für Handys einrichten – mit Schutz der Privatsphäre der Schüler, und Lehrer können bei Regelverstößen die Ablage anordnen.
Weiterführende, Erwachsenen- und Kunstschulen legen unabhängig Regeln in ihrer Satzung fest – sie können Verbote, Nutzungsbedingungen einführen oder Handynutzung erlauben.
Eltern verpflichtet zur Zusammenarbeit mit Schulen bei der Durchsetzung von Verboten und der Förderung verantwortungsvollen Internet- und Technologiegebrauchs.
Schulen haben bis 31. Dezember 2026 Zeit, ihre Satzungen anzupassen – bis dahin gelten bestehende Regeln, das Gesetz tritt am 1. September 2026 in Kraft.
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Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo oświatowe.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2668
Startdatum: 2026-06-11