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Änderungen der Disziplinarhaftung von Architekten und Bauingenieuren

Neue Vorschriften vereinfachen die Disziplinarverfahren für Architekten und Bauingenieure. Die Streichung von der Mitgliederliste oder die Aussetzung der Rechte nach einer disziplinarrechtlichen Gerichtsentscheidung erfolgt automatisch, ohne dass ein zusätzlicher Beschluss erforderlich ist. Neue Gründe für die Streichung aufgrund unbezahlter Mitgliedsbeiträge wurden ebenfalls eingeführt.
Wichtige Punkte
Automatische Streichung oder Aussetzung: nach rechtskräftiger disziplinarrechtlicher Gerichtsentscheidung trägt der Kammerratsvorsitzende ohne zusätzlichen Beschluss ein, was das Verfahren beschleunigt
Neue Ausschlussgründe: Streichung von der Mitgliederliste bei unbezahlten Beiträgen für ein Jahr oder Aussetzung bei Rückständen über 6 Monate möglich
Kein Stimmrecht: ausgesetzte Kammermitglieder können nicht wählen oder Ämter in Kammergremien bekleiden, bis die Strafe getilgt ist
Berufsverbot: Personen, deren Kammermitgliedschaftsrechte ausgesetzt sind, können keine selbstständigen technischen Funktionen im Bauwesen ausüben
Zweite Prüfungschance: Personen mit Pflicht zur Prüfungsablegung erhalten eine zusätzliche Frist von 3-6 Monaten; bei Nichtbestehen erfolgt Qualifikationsverlust
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Bisheriger:
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Status:
Vom Haus verabschiedet
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Zusätzliche Informationen
Senacki projekt ustawy o zmianie ustawy o samorządach zawodowych architektów oraz inżynierów budownictwa oraz ustawy - Prawo budowlane.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2669
Startdatum: 2026-06-11