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Änderung des Wahlgesetzes: Neue Regeln für Kommissionen und Stimmabgabe

Der Gesetzentwurf ändert die Regeln für die Organisation von Wahlen, um die Professionalität der Wahlkommissionen zu erhöhen und die Stimmabgabe zu optimieren. Er führt kleinere Wahlbezirke ein, ernennt Richter als Wahlkommissare und schafft die Aufwandsentschädigung für Vertrauensleute ab. Die neuen Vorschriften gelten für Wahlen, die sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes anberaumt werden.
Wichtige Punkte
Kleinere Wahlbezirke: maximal 3.000 statt 4.000 Einwohner, um Warteschlangen vor Wahllokalen zu verkürzen.
Ende der Aufwandsentschädigung für Vertrauensleute: Diese Funktion wird vollständig ehrenamtlich, um Missbrauch zu verhindern und Kommissionen zu entlasten.
Wahlkommissare nur noch aus dem Kreis der Richter: 2 bis 6 pro Woiwodschaft, ernannt von der Staatlichen Wahlkommission auf Vorschlag des Präsidenten des Berufungsgerichts.
Kreiswahlkommissionen bestehen aus Rechtsanwälten, Rechtsberatern oder Notaren: sollen Fachkompetenz und politische Neutralität gewährleisten.
Jährliche Festlegung der Abgeordnetenzahl pro Wahlkreis durch die Staatliche Wahlkommission ersetzt starren Anhang zum Gesetz und sichert gleiches Stimmgewicht.
Verlängerte Frist für die Übermittlung von Wahlergebnissen von 24 auf 48 Stunden, mit Verlängerungsmöglichkeit auf 72 Stunden durch die Staatliche Wahlkommission.
Erleichterungen für Wähler im Ausland: Polnischer Personalausweis wird weltweit dem Reisepass gleichgestellt, und Auslandskommissionen können mehr Mitglieder haben.
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Bisheriger:
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Senacki projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks wyborczy oraz ustawy o referendum lokalnym.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2670
Startdatum: 2026-06-11