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Entkriminalisierung von Marihuana-Besitz und Eigenanbau einer Pflanze

Der Gesetzesentwurf ändert das Suchtstoffgesetz, um den Besitz von bis zu 15 Gramm Marihuana und den Anbau einer Cannabispflanze für den Eigenbedarf zu entkriminalisieren. Erwachsene werden für diese Handlungen nicht mehr strafrechtlich verfolgt, was Polizei und Gerichte entlasten und die Stigmatisierung von Konsumenten verringern soll.
Wichtige Punkte
Der Besitz von bis zu 15 Gramm Marihuana für den Eigenbedarf ist keine Straftat mehr.
Der Anbau einer Cannabispflanze für den Eigenbedarf (außerhalb öffentlicher Orte) bleibt straffrei.
Die neuen Regelungen gelten auch für laufende, noch nicht abgeschlossene Verfahren.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o przeciwdziałaniu narkomanii.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2672
Startdatum: 2026-06-11