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Gesetz zur Erhöhung der Wissenschaftsausgaben auf 3% des BIP

Dieser Gesetzesentwurf verpflichtet den Staat, die Ausgaben für Hochschulen, Wissenschaft und Forschung jährlich zu erhöhen. Ziel ist es, bis 2034 mindestens 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erreichen. Für die Bürger könnte dies mehr Mittel für Universitäten, bessere Bedingungen für Wissenschaftler und größere Chancen für technologische Innovationen in Polen bedeuten.
Wichtige Punkte
Die Ausgaben für Wissenschaft und Hochschulen werden schrittweise steigen: von 1,3% des BIP im Jahr 2027 auf mindestens 3% des BIP ab 2034.
Die Regierung muss jährlich einen mehrjährigen Finanzierungsplan verabschieden, der genau festlegt, wohin das Geld fließt (z. B. Gehälter, Infrastruktur).
Das Gesetz zielt darauf ab, die Bildungsqualität zu verbessern, die Gehälter in der Wissenschaft zu erhöhen und talentierte Forscher in Polen zu halten.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo o szkolnictwie wyższym i nauce.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2674
Startdatum: 2026-06-11