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Hilfe für Landwirte nach Überschwemmung: Rekultivierung, Flurbereinigung und Ankauf

Das Gesetz führt neue Möglichkeiten für Landwirte ein, deren Flächen durch Überschwemmungen zerstört wurden. Es bietet ihnen die Wahl: Wiederaufbau der beschädigten Felder, Tausch gegen andere staatseigene Flächen oder Verkauf an den Staat mit Entschädigung. Alles wird aus dem Staatshaushalt finanziert, nicht nur aus Mitteln der Kommunen.
Wichtige Punkte
Vereinfachte Rekultivierung: nur ein Gutachten statt zwei, Eigentümer können Arbeiten selbst durchführen und Kosten erstattet bekommen.
Standortwechsel von Flächen: Zerstörte Flächen können gegen Staatseigentum an sichereren Standorten getauscht werden.
Ankauf durch den Staat: Bei zu teurer Rekultivierung oder Hochwassergefahr kauft der Staat das Land mit 20% Aufschlag auf den Marktwert an.
Finanzierung aus dem Staatshaushalt: Kosten werden aus der Katastrophenreserve gedeckt, nicht nur aus Regionalbudgets.
Schnellere Verfahren: Flurbereinigung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, was den gesamten Prozess beschleunigt.
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Bisheriger:
Auf den Kalender gesetzt
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gavel
Status:
Vom Haus verabschiedet
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o szczególnych rozwiązaniach związanych z usuwaniem skutków powodzi oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2675
Startdatum: 2026-06-11