MwSt.-Änderungen: Einfachere Betriebsschließung, TAX FREE E-Abfertigung und neue Registrierkassenregeln
Die neuen Vorschriften vereinfachen die Steuerabrechnung, indem sie geschlossene Unternehmen automatisch von der Mehrwertsteuer abmelden und die Pflicht zur schnellen MwSt.-Zahlung beim Import von Autos aus der EU abschaffen. Gleichzeitig wird das Steuersystem durch Bußgelder bei Nichtabmeldung von Registrierkassen und eine erweiterte Haftung für unehrliche Vertragspartner verschärft. Reisende profitieren von einer schnelleren TAX FREE E-Abfertigung an Flughäfen.
Wichtige Punkte
Kein VAT-Z-Formular mehr: Bei der Schließung eines Unternehmens in CEIDG oder KRS muss kein separates Formular mehr eingereicht werden, um sich von der MwSt. abzumelden – das Finanzamt erledigt dies automatisch.
Einfacherer Autoimport aus der EU: Die Pflicht, die MwSt. innerhalb von 14 Tagen nach dem Import eines Fahrzeugs aus einem anderen EU-Land zu zahlen, entfällt für reguläre Steuerzahler. Die Abrechnung erfolgt über die normale Steuererklärung.
Schnellere MwSt.-Rückerstattung für Touristen (TAX FREE): An den größten polnischen Flughäfen werden Selbstbedienungsterminals für die E-Abfertigung eingeführt, was die MwSt.-Rückerstattung für Reisende von außerhalb der EU beschleunigt.
Bußgelder für alte Registrierkassen: Bei Nichtabmeldung einer Registrierkasse nach Betriebsschließung droht ein Bußgeld von 300 PLN. Zudem wird der Austausch des Speichers bei älteren Kassen verboten, um den Übergang zu Online-Kassen zu erzwingen.
Gemeinsame landwirtschaftliche Betriebe: Ehepartner, die gemeinsam einen Hof betreiben, können sich nun als separate, unabhängige MwSt.-Zahler registrieren lassen.
Größere Haftung für Vertragspartner: Die gesamtschuldnerische Haftung wird auf bestimmte immaterielle Dienstleistungen (z. B. Buchhaltung, Beratung, Werbung) ausgeweitet. Das Split-Payment-Verfahren schützt den Käufer nicht mehr, wenn er von einem Betrug oder einer gefälschten Rechnung wusste.
Rückwirkende MwSt.-Statusprüfung: Unternehmen können den MwSt.-Status eines Partners auf der 'weißen Liste' für jeden beliebigen Tag bis zu 5 Jahre rückwirkend prüfen, was die Überprüfung von Geschäftspartnern erleichtert.
Pfandsystem: Es wird klargestellt, dass bei nicht zurückgegebenen Flaschen oder Dosen die MwSt. auf das Pfand mit dem am letzten Tag des Jahres für das jeweilige Getränk geltenden Satz berechnet wird.
Bisheriger:
Auf den Kalender gesetzt
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Status:
Vom Haus verabschiedet
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o podatku od towarów i usług oraz ustawy o zasadach ewidencji i identyfikacji podatników i płatników.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2677
Startdatum: 2026-06-11