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Verpflichtende Altersverifikation auf Pornoseiten und Zugangssperre für Minderjährige

Das Gesetz verpflichtet alle Internetseiten mit pornografischen Inhalten, eine wirksame Altersverifikation einzuführen, um Personen unter 18 Jahren den Zugang zu verwehren. Seiten, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden in ein spezielles Register aufgenommen, und Internetanbieter müssen den Zugang zu ihnen sperren. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu einer Million Zloty.
Wichtige Punkte
Jede Seite mit Pornografie muss einen Mechanismus zur Altersverifikation einführen (z. B. über Online-Banking oder eine digitale Identitätsbörse); eine bloße Altersselbstauskunft reicht nicht aus.
Der Präsident des Amtes für elektronische Kommunikation (UKE) führt ein Register der Verstöße, und Internetanbieter haben 48 Stunden Zeit, um den Zugang zu diesen Seiten in Polen zu sperren.
Bei fehlender Altersverifikation droht ein Bußgeld von 10.000 bis 1.000.000 PLN, bei Nichterfüllung der Sperrpflicht durch den Internetanbieter bis zu 250.000 PLN.
Jeder Bürger kann eine nicht konforme Website anonym beim UKE-Präsidenten melden, und der Eigentümer einer gesperrten Seite hat das Recht auf Widerspruch und Klage vor Gericht.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o ochronie małoletnich przed dostępem do treści pornograficznych w internecie.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2697
Startdatum: 2026-06-17