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Dienstaltersrente: Früherer Ruhestand für Langzeitbeschäftigte

Dieser Gesetzentwurf führt eine neue „Dienstaltersrente" ein, die einen früheren Ruhestand für Personen mit langer Erwerbsgeschichte ermöglicht. Frauen mit 35 Jahren und Männer mit 40 Jahren Beitrags- oder Landwirtschaftsversicherung können vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen, sofern ihre Rente nicht unter der Mindestrente liegt. Die Änderung soll diejenigen würdigen, die früh mit der Arbeit begonnen und viele Jahre Beiträge gezahlt haben.
Wichtige Punkte
Einführung der Dienstaltersrente: Frauen mit 35 Jahren, Männer mit 40 Jahren Beitragszeiten können früher in Rente gehen.
Mindestrentenbedingung: Die Dienstaltersrente darf nicht unter der niedrigsten garantierten Rente liegen.
Änderungen betreffen sowohl das allgemeine Sozialversicherungssystem (ZUS) als auch das Landwirtschaftssystem (KRUS).
Erhebliche Steigerungen der Ausgaben des Sozialversicherungsfonds und Rückgänge der Beitragseinnahmen werden erwartet.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_27
Startdatum: 2023-11-20