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Änderung in der Zusammensetzung der Warschauer Reprivatisierungskommission

Dieser Sejm-Beschluss betrifft eine Änderung in der Zusammensetzung der Kommission für die Reprivatisierung von Warschauer Immobilien. Zum 12. April 2024 wurde ein Mitglied dieser Kommission abberufen. Dies ist eine interne parlamentarische Entscheidung, die keine direkten Änderungen der Rechte oder Pflichten der Bürger mit sich bringt, aber die Zusammensetzung des Gremiums beeinflusst, das sich mit wichtigen Immobilienangelegenheiten in Warschau befasst.
Wichtige Punkte
Der Sejm hat ein Mitglied der Kommission für die Reprivatisierung von Warschauer Immobilien abberufen.
Diese Entscheidung trat am 12. April 2024 in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-04-12
Dafür 241
Dagegen 185
Enthaltung 14
gavel
Status:
Angenommen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_270
Startdatum: 2024-03-25
Abstimmungsdatum: 2024-04-12
Sitzung Nr.: 9
Abstimmung Nr.: 36