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Bekämpfung des Verkehrsausschlusses: Häufigere Busse und Fahrten auf Abruf

Die neuen Vorschriften garantieren den Bürgern eine Mindestanzahl täglicher Busverbindungen zu Kreis- und Regionalzentren und führen flexible Fahrten auf Abruf in kleineren Gemeinden ein. Diese Änderungen erleichtern das tägliche Pendeln zur Arbeit, zu Schulen und Ärzten und erhöhen zudem die Sicherheit der Fahrkartenkontrolleure.
Wichtige Punkte
Garantierte Verbindungen: Mindestens 4 Hin- und Rückfahrten an Werktagen und mindestens 2 an Wochenenden und Feiertagen zwischen Gemeinden und Kreisstädten sowie Kreisstädten und Landeshauptstädten.
Fahrten auf Abruf: In ländlichen und ländlich-städtischen Gemeinden können Bürger Fahrten mit Pkw (bis zu 9 Personen) zu Behörden oder Kliniken bestellen.
Bessere Integration: Busfahrpläne werden besser mit den Abfahrtszeiten der Züge synchronisiert, was das Umsteigen erheblich erleichtert.
Bessere Zugänglichkeit von Haltestellen: Städte müssen wichtige zentrale Haltestellen und Bahnhöfe für alle Betreiber öffnen, um die Fußwege für Fahrgäste zu verkürzen.
Neuere und sicherere Busse: Ab 2028 dürfen geförderte Busse nicht älter als 20 Jahre sein, ab 2036 nicht älter als 15 Jahre.
Schutz für Fahrkartenkontrolleure: Kontrolleure erhalten den gleichen rechtlichen Schutz wie Amtsträger (z. B. Polizeibeamte).
GPS-Tracker in Bussen: Alle geförderten Busse müssen mit GPS-Trackern ausgestattet sein, um Routen zu überwachen und Pünktlichkeit zu gewährleisten.
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Bisheriger:
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o publicznym transporcie zbiorowym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2700
Startdatum: 2026-06-17