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Verbot der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare

Dieser Gesetzesentwurf führt ein Verbot der Adoption von Kindern durch Personen ein, die mit einer Person gleichen Geschlechts verheiratet sind, in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder mit ihr zusammenleben. Familiengerichte werden Adoptionen durch diese Personen nicht mehr genehmigen können, was direkte Auswirkungen auf die Rechte und Familienbildungsmöglichkeiten gleichgeschlechtlicher Paare hat.
Wichtige Punkte
Personen, die mit einem gleichgeschlechtlichen Partner verheiratet sind (auch wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde), dürfen kein Kind adoptieren.
Personen in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (z.B. in einem anderen Land) verlieren ebenfalls das Adoptionsrecht.
Das Verbot gilt auch für Personen, die einfach mit einem gleichgeschlechtlichen Partner zusammenleben.
Die neuen Regeln gelten sowohl für die gemeinsame Adoption durch ein Paar als auch für die Adoption des Kindes des Partners (Stiefkindadoption).
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks rodzinny i opiekuńczy.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2706
Startdatum: 2026-06-17