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Abberufung eines Mitglieds der Warschauer Reprivatisierungskommission

Das polnische Parlament (Sejm) hat beschlossen, ein Mitglied der Kommission für die Reprivatisierung von Warschauer Immobilien abzuberufen. Diese Änderung betrifft die personelle Zusammensetzung einer staatlichen Stelle, die sich mit Fragen der Immobilienrückgabe in Warschau befasst. Sie führt keine neuen Gesetze ein oder ändert direkt die Rechte und Pflichten der Bürger, beeinflusst aber die Arbeitsweise der Kommission.
Wichtige Punkte
Der Sejm hat ein Mitglied der Kommission für die Reprivatisierung von Warschauer Immobilien abberufen.
Die Änderung betrifft die personelle Besetzung der Kommission, die sich mit Immobilienrückgabe in Warschau befasst.
Der Beschluss führt keine neuen Rechte oder Pflichten für Bürger ein.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-04-12
Dafür 241
Dagegen 185
Enthaltung 14
gavel
Status:
Angenommen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_272
Startdatum: 2024-03-25
Abstimmungsdatum: 2024-04-12
Sitzung Nr.: 9
Abstimmung Nr.: 36