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Gebärdensprache in Ämtern: Anträge und Petitionen neu geregelt

Gehörlose und schwerhörige Menschen können Anträge auf öffentliche Informationen und Petitionen als Videoaufnahmen in Gebärdensprache einreichen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, hörende Personen um Hilfe beim Verfassen solcher Dokumente zu bitten. Die Änderung zielt darauf ab, gleiche Rechte im Umgang mit Behörden zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Personen, die die Polnische Gebärdensprache (PJM) oder das gebärdensprachliche System (SJM) verwenden, können einen Antrag auf öffentliche Informationen als Videoaufnahme einreichen.
Gleiches gilt für die Einreichung von Petitionen – sie können in Gebärdensprache aufgezeichnet werden, anstatt geschrieben zu werden.
Das Amt, das eine solche Petition erhält, veröffentlicht eine Abschrift (eine schriftliche Version der Aufnahme) auf seiner Website.
Die neuen Regelungen treten 60 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Komisyjny projekt ustawy o zmianie ustawy o dostępie do informacji publicznej i ustawy o petycjach.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2721
Startdatum: 2026-06-19