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Mehr Wahlzugang für gehörlose und schwerhörige Menschen

Neue Vorschriften verpflichten große Wahlkomitees, ihre Sendungen in die polnische Gebärdensprache zu übersetzen und grundlegende Informationen auf ihren Websites in einer für Hörgeschädigte zugänglichen Form zu veröffentlichen. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen muss Wahldebatten mit Untertiteln wiederholen, wenn die Erstausstrahlung diese nicht enthielt. Dadurch können gehörlose und schwerhörige Bürger Wahlprogramme eigenständig verfolgen und bewusster wählen.
Wichtige Punkte
Landesweite Wahlkomitees müssen ihren kostenlosen TV-Sendungen eine Übersetzung in die polnische Gebärdensprache beifügen.
Diese Komitees müssen auf ihrer Website Name, Adresse und Kandidatenlistennummer in einer für Gehörlose zugänglichen Form veröffentlichen.
Fehlen einer TVP-Debatte Untertitel, muss der Sender sie innerhalb von 24 Stunden mit Untertiteln wiederholen (es sei denn, es bleiben weniger als 30 Stunden bis zur Wahlruhe).
Die neuen Pflichten gelten nur für die größten Komitees, um kleine Gruppen nicht zu belasten.
Das Gesetz tritt 90 Tage nach der Verkündung in Kraft, um Zeit für Durchführungsverordnungen zu geben.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Komisyjny projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks wyborczy.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2722
Startdatum: 2026-06-19