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Digitalisierung von GmbHs: Elektronische Benachrichtigungen und Vollmachten

Das Gesetz vereinfacht Formalitäten in Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Gesellschafter können ihre Zustimmung zu elektronischen Einladungen zu Gesellschafterversammlungen und Vollmachten in einfacherer dokumentarischer Form (z. B. per E-Mail oder Scan) erteilen, anstatt eine traditionelle Unterschrift zu benötigen. Dies senkt Kosten und beschleunigt Verfahren, insbesondere für Firmen mit ausländischen Gesellschaftern.
Wichtige Punkte
Die Zustimmung zum Erhalt von Einladungen zur Gesellschafterversammlung per E-Mail kann in dokumentarischer Form (z. B. per E-Mail) und nicht nur schriftlich mit handschriftlicher Unterschrift erteilt werden.
Eine Vollmacht zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung kann in dokumentarischer Form (z. B. als gescanntes Dokument) erteilt werden, sofern der Gesellschaftsvertrag keine strengeren Anforderungen vorsieht.
Die Gesellschaft kann im Gesellschaftsvertrag strengere Formen für die Erteilung von Zustimmungen und Vollmachten vorsehen und so das Sicherheitsniveau an die eigenen Bedürfnisse anpassen.
Die neuen Vorschriften zwingen nicht zur Änderung bestehender Gesellschaftsverträge – eine Anpassung ist freiwillig.
Das Gesetz korrigiert zudem einen Verweisfehler in einer anderen, zuvor verabschiedeten Novelle des Handelsgesetzbuches.
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Bisheriger:
Eingebracht
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gavel
Status:
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks spółek handlowych oraz ustawy o zmianie ustawy - Kodeks spółek handlowych oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2737
Startdatum: 2026-06-29