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Verlängerung des Verbots von Asylanträgen an der Grenze zu Belarus

Die Regierung möchte das Verbot, an der Grenze zu Belarus einen Antrag auf internationalen Schutz (Asyl) zu stellen, um weitere 60 Tage verlängern. Das bedeutet, dass Personen, die diese Grenze überqueren, in Polen kein Asyl beantragen können, um die illegale Migration einzudämmen. Diese Entscheidung betrifft die Situation an der Grenze und die nationale Sicherheit.
Wichtige Punkte
Das Verbot, an der Grenze zu Belarus Asyl zu beantragen, wird ab dem 20. Juli 2026 um weitere 60 Tage verlängert.
Personen, die versuchen, die Grenze illegal zu überqueren, können in Polen keinen internationalen Schutz beantragen.
Die Regierung argumentiert, dass die Bedrohung durch Belarus, das Migranten zur Destabilisierung Polens einsetzt, weiterhin besteht.
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Zusätzliche Informationen
Wniosek Rady Ministrów o wyrażenie przez Sejm Rzeczypospolitej Polskiej zgody na przedłużenie czasowego ograniczenia prawa do złożenia wniosku o udzielenie ochrony międzynarodowej na granicy państwowej z Republiką Białorusi.
Drucknummer: WNIOSEK 2739
Startdatum: 2026-06-29