Finanzielle Unterstützung für Mitarbeiter in Sozialhilfe, Kinderkrippen und Pflegefamilien
Das Gesetz ermöglicht es der Regierung, Programme zur Kofinanzierung der Gehälter von Mitarbeitern in Sozialhilfeeinheiten, Kinderkrippen, Kinderclubs sowie Familienunterstützungs- und Pflegeeinrichtungen, die von lokalen Behörden betrieben werden, zu schaffen. Zusätzliche Mittel aus dem Staatshaushalt sind vollständig für Gehaltserhöhungen und Beiträge dieser Mitarbeiter vorgesehen, was sich potenziell auf die Beschäftigungsstabilität und die Servicequalität auswirken kann.
Wichtige Punkte
Die Regierung kann Programme zur Gehaltsaufstockung für Mitarbeiter in Sozialhilfe, Kinderkrippen, Kinderclubs und Pflegefamilien starten.
Die Kofinanzierung umfasst Gehälter und damit verbundene Beitragskosten.
Zusätzliche Mittel können auch als Motivationsbonus ausgezahlt werden.
Das Geld dafür stammt aus dem Staatshaushalt und muss vollständig zur Erhöhung der Mitarbeitergehälter verwendet werden.
Diese Zuschüsse werden nicht in die Berechnungsgrundlage für andere Mitarbeiterleistungen, wie z. B. Jahresprämien, einbezogen.
2024-04-26
Dafür
410
Dagegen
17
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_274
Startdatum: 2024-03-29
Abstimmungsdatum: 2024-04-26
Sitzung Nr.: 10
Abstimmung Nr.: 15