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Reform der Untersuchungshaft und Beweismittel im Strafverfahren

Die Novelle der Strafprozessordnung führt wesentliche Änderungen bei den Regeln für Untersuchungshaft ein, verkürzt deren Höchstdauer und stärkt die gerichtliche Kontrolle. Festgenommene erhalten das Recht auf einen kostenlosen Pflichtverteidiger, und Gerichte müssen Haftanträge schneller bearbeiten. Das neue Gesetz verbietet zudem die Verwendung illegal erlangter Beweise vor Gericht, um die Rechte der Bürger zu schützen.
Wichtige Punkte
Verkürzung der maximalen ersten Untersuchungshaftdauer von 3 Monaten auf 1 Monat, mit einer Gesamtobergrenze von 12 Monaten im Ermittlungsverfahren.
Einführung von obligatorischen, rund um die Uhr Bereitschaftsdiensten für Rechtsanwälte, finanziert vom Staat, um jedem Festgenommenen sofortigen Zugang zu einem Verteidiger zu gewährleisten.
Ein absolutes Verbot der Verwendung von Beweisen vor Gericht, die von der Staatsanwaltschaft durch eine Straftat (z. B. illegale Überwachung) erlangt wurden.
Gerichtliche Anhörungen zur Haft werden öffentlich sein, und der Staatsanwalt muss persönlich erscheinen; andernfalls wird der Antrag abgewiesen.
Das Gericht muss innerhalb von 24 Stunden über einen Haftantrag entscheiden, und Beschwerden gegen Haftentscheidungen werden von drei Richtern und nicht von einem geprüft.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks postępowania karnego.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2746
Startdatum: 2026-07-01