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Neue Regeln für die Waldnutzung: Tourismus, Pferde und Hunde

Der Gesetzesentwurf erleichtert die Nutzung von Wäldern für Tourismus und Erholung. Es wird ein Grundsatz eingeführt, dass Reiten im Wald erlaubt ist und Hunde (außer aggressiven Rassen) unter Aufsicht des Besitzers frei laufen dürfen. Gemeinden können Waldflächen kostenlos für Tourismus-, Sport- und Erholungszwecke erhalten.
Wichtige Punkte
Das Reiten in Wäldern wird grundsätzlich erlaubt sein, ein Förster kann es nur aus wichtigen Gründen (z. B. Forstwirtschaft) vorübergehend einschränken.
Das Freilaufenlassen von Hunden im Wald ist unter Kontrolle des Besitzers erlaubt. Das Verbot bleibt für als aggressiv geltende Rassen bestehen.
Gemeinden können vom Staatsforst kostenlos Grundstücke für den Bau von Wegen, Aussichtstürmen und anderer Tourismus- und Erholungsinfrastruktur erhalten.
Forstliche Förderkomplexe erhalten ein gesetzliches Tourismusziel, was die Entwicklung von Wegen und Infrastruktur erleichtert.
Das Freilaufenlassen eines Hundes einer aggressiven Rasse im Wald oder eines Hundes ohne Kontrolle führt zu einer Geldstrafe oder einem Bußgeld.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o lasach oraz ustawy - Kodeks wykroczeń.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2747
Startdatum: 2026-07-01