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Neue Pflicht: Freiwillige erhalten gesetzlichen Zugang zu Tierheimen

Der Gesetzesentwurf ändert das Tierschutzgesetz, um Tierheimen zu verpflichten, Freiwilligen auf Antrag Zugang zu gewähren. Gemeinden müssen dies in ihr jährliches Programm zur Betreuung obdachloser Tiere aufnehmen. Für Bürger bedeutet dies ein gesetzliches Recht, sich in Tierheimen zu engagieren, was das Tierwohl und die Transparenz verbessert.
Wichtige Punkte
Freiwillige erhalten ein gesetzliches Recht, Tierheime auf Antrag zu betreten.
Gemeinden müssen diese Verpflichtung in ihr jährliches Programm zur Betreuung obdachloser Tiere aufnehmen.
Die Änderung führt zu keinen neuen Steuern oder Gebühren für die Bürger – sie ist organisatorischer Natur.
Ziel ist es, die Lebensbedingungen der Tiere in Tierheimen zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy z dnia 21 sierpnia 1997 r. o ochronie zwierząt.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2748
Startdatum: 2026-07-01