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Einmalige ZUS-Befreiung für Selbstständige und Kleinunternehmen

Neue Vorschriften führen die Möglichkeit einer einmaligen jährlichen Befreiung von der Zahlung von ZUS-Beiträgen für Selbstständige und Kleinunternehmen ein. Um diese Erleichterung in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Bedingungen bezüglich Unternehmensgröße und Umsatz erfüllt sein, und ein Antrag muss elektronisch bei der ZUS gestellt werden. Die Befreiung umfasst Beiträge zur Sozialversicherung, zum Arbeitsfonds und zum Solidaritätsfonds, und der Betrag der befreiten Beiträge wird nicht zum steuerpflichtigen Einkommen gerechnet.
Wichtige Punkte
Selbstständige und Kleinunternehmen können einmal im Jahr für einen ausgewählten Monat keine ZUS-Beiträge zahlen.
Die Erleichterung betrifft Beiträge zur Sozialversicherung, zum Arbeitsfonds und zum Solidaritätsfonds.
Bedingungen sind u.a. bis zu 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz von bis zu 2 Millionen Euro.
Der Antrag auf Befreiung wird einen Monat vor der geplanten Befreiung elektronisch bei der ZUS gestellt.
Diese Befreiung ist eine staatliche Beihilfe (De-minimis) und hängt vom verfügbaren Limit dieser Beihilfe ab.
Der Betrag der Beiträge, von denen Sie befreit werden, wird nicht besteuert.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
98%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-05-09
Dafür 432
Dagegen 7
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_275
Startdatum: 2024-03-29
Abstimmungsdatum: 2024-05-09
Sitzung Nr.: 11
Abstimmung Nr.: 16