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Einfachere Postvollmacht beim Notar

Eine Änderung des Postrechts ermöglicht es, eine Vollmacht zur Abholung von Post und Gerichtsbriefen bei einem Notar zu erteilen, nicht nur bei der Post. Dies ist eine Erleichterung für ältere, kranke oder im Ausland lebende Menschen, die nicht persönlich zur Post gehen können. Die Änderung tritt 3 Monate nach der Verkündung in Kraft.
Wichtige Punkte
Eine Postvollmacht kann nun bei einem Notar erteilt werden (notarielle Urkunde oder notariell beglaubigte Unterschrift), nicht nur bei der Post.
Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Krankenhauspatienten oder Personen im Ausland erhalten leichteren Zugang zur Abholung von amtlicher und gerichtlicher Post.
Der Widerruf einer solchen Vollmacht wird erst wirksam, wenn die Erklärung bei der Postfiliale eingereicht wird, in der die Vollmacht hinterlegt wurde.
Betrifft die Vollmacht mehrere Adressen, muss sie bei jeder für diese Adressen zuständigen Postfiliale eingereicht werden.
Die neuen Regelungen treten 3 Monate nach der Verkündung in Kraft, um der Post Zeit für Anpassungen und Schulungen zu geben.
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo pocztowe.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2771
Startdatum: 2026-07-03