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Besserer Verbraucherschutz gegen Greenwashing und geplante Obsoleszenz

Neue Vorschriften schützen Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen (Greenwashing) und vorzeitigem Produktverschleiß. Käufer erhalten klare Informationen über die Haltbarkeit von Produkten, kostenlose Software-Updates sowie die Verfügbarkeit und Kosten von Reparaturen.
Wichtige Punkte
Schluss mit leeren Öko-Versprechen: Allgemeine Begriffe wie „öko“ oder „grün“ sind verboten, es sei denn, sie sind durch anerkannte Zertifikate (z. B. EU Ecolabel) belegt.
Keine versteckten Mängel: Unternehmen dürfen Informationen über geplanten Verschleiß oder Software-Updates, die Geräte verlangsamen, nicht verschweigen.
Kompensation ist keine Neutralität: Verbot von Angaben zur „Klimaneutralität“, die ausschließlich auf CO2-Kompensation (wie Baumpflanzungen) beruhen.
Klare Garantie-Infos: Einheitliche Hinweise in Geschäften informieren deutlich über die gesetzliche, mindestens zweijährige kostenlose Gewährleistung.
Leichtere Reparaturen: Verkäufer müssen über die Verfügbarkeit und Preise von Ersatzteilen sowie über Reparierbarkeitsnoten informieren.
Kein vorzeitiger Austausch: Verbot von Praktiken, die Verbraucher zum vorzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien (wie Druckertinte) drängen.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym oraz ustawy o prawach konsumenta.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2799
Startdatum: 2026-07-15