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Digitalisierung von Strafverfahren und besserer Datenschutz für Zeugen und Opfer

Die neuen Vorschriften erhöhen die Sicherheit personenbezogener Daten von Zeugen und Opfern in Strafverfahren, indem sie deren sensible Daten vor den Angeklagten verbergen. Gleichzeitig erleichtern sie den Kontakt mit Gerichten und Staatsanwaltschaften durch E-Mail und Telefon und schaffen veraltete Faxgeräte ab.
Wichtige Punkte
Besserer Datenschutz: Ihre PESEL-Nummer, Ausweisdaten, Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden nicht in das Hauptprotokoll aufgenommen, das der Angeklagte einsehen kann, sondern in einem separaten, sicheren Anhang aufbewahrt.
Neue Informationspflichten: Als Zeuge müssen Sie bei Ihrer ersten Vernehmung Ihre PESEL-Nummer (oder Ausweisdaten), Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben.
Abschied vom Fax: Gerichte und Behörden verzichten aus Sicherheitsgründen vollständig auf Faxgeräte; die Kommunikation erfolgt per Post, Telefon oder E-Mail.
Schnellere Verfahren: Durch die eindeutige Identifizierung mittels PESEL-Nummer können Gerichte notwendige Dokumente (z. B. medizinische Unterlagen) schneller anfordern und Verfahren beschleunigen.
Modernisierte Begriffe: Der veraltete Begriff „daktyloskopische Abdrücke“ wird durch den modernen Begriff „Fingerabdrücke“ ersetzt.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks postępowania karnego oraz ustawy o doręczeniach elektronicznych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2800
Startdatum: 2026-07-15