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Kleinere Vorschulgruppen: Limit von 18 Kindern und neue Finanzierungsregeln

Der Gesetzentwurf führt eine gesetzliche Begrenzung auf 18 Kinder pro Vorschulgruppe ein und ändert die Finanzierungsregeln für Vorschulen, um kleinere Gruppen zu fördern. Eltern können mit besserer Betreuung für ihre Kinder rechnen, während Kommunen Unterstützung bei der Aufrechterhaltung von Vorschulen während des demografischen Rückgangs erhalten.
Wichtige Punkte
Ab September 2028 kann eine Vorschulgruppe maximal 18 Kinder haben – derzeit liegt das Limit bei 25.
Kommunen, die sich für kleinere Gruppen entscheiden, erhalten eine höhere Finanzierung pro Kind.
Vor September 2028 gebildete Vorschulgruppen behalten ihre Kinderzahl, bis diese Kinder ihre Vorschulerziehung beenden.
Die Änderungen sollen die Betreuungsqualität verbessern und den Trend der Schließung von Vorschulen stoppen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo oświatowe oraz ustawy o dochodach jednostek samorządu terytorialnego.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2803
Startdatum: 2026-07-15