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Änderungen der Entschädigung für kommunal übernommene Grundstücke

Neue Vorschriften ändern die Regeln für Entschädigungszahlungen für Grundstücke, die Gemeinden für Straßen übernommen haben. Gemeinden müssen keine Haushaltsmittel mehr für nicht geltend gemachte Ansprüche reservieren. Entschädigung erhalten nur diejenigen, die ihr Eigentumsrecht nachweisen und einen Antrag stellen.
Wichtige Punkte
Gemeinden müssen kein Geld mehr für nicht geltend gemachte Entschädigungsansprüche reservieren.
Entschädigung wird erst nach Antragstellung und Nachweis des Eigentumsrechts gezahlt.
Für die Antragstellung gibt es 6 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Übernahmeentscheidung rechtskräftig wurde.
Gemeinden können die Entschädigung schneller zahlen, wenn ihre Finanzlage es erlaubt.
Die Änderungen gelten auch für vergangene Fälle mit rechtskräftigen Entscheidungen, bei denen keine Entschädigung gezahlt wurde.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o szczególnych rozwiązaniach dotyczących regulacji stanu prawnego niektórych dróg ogólnodostępnych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2804
Startdatum: 2026-07-15