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Staatliche Finanzierung von Nationalstraßen in kleineren Kreisstädten

Der Gesetzentwurf überträgt die Kosten für Bau und Reparatur von Nationalstraßen auf den Staat für Kreisstädte mit bis zu 150.000 Einwohnern. Bisher mussten diese Städte für Investitionen in Straßen zahlen, die von Transitverkehr aus dem ganzen Land genutzt wurden.
Wichtige Punkte
Der Staat übernimmt die volle Finanzierung von Nationalstraßen in Kreisstädten bis 150.000 Einwohner – Städte müssen kein eigenes Geld mehr beisteuern.
Die Änderung betrifft Investitionen in Regierungsstraßenprogrammen, einschließlich Kreuzungen, Brücken, Gehwegen und Beleuchtung.
Städte behalten die Verwaltung lokaler Straßen, können aber freiwillig für Elemente über den Nationalstraßenstandard hinaus zahlen.
Die Lösung soll kleinere Stadtbudgets entlasten und die Modernisierung wichtiger Transitstrecken beschleunigen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o drogach publicznych oraz ustawy o finansowaniu infrastruktury transportu lądowego.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2805
Startdatum: 2026-07-15