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Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und Japan: Einfachere Renten und keine Doppelbeiträge

Die neuen Regelungen ermöglichen es, Arbeitszeiten in Polen und Japan bei der Beantragung von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten zusammenzurechnen. Dadurch verlieren in Japan arbeitende Polen und in Polen arbeitende Japaner ihre Beiträge nicht und erhalten leichteren Zugang zu ihren Leistungen.
Wichtige Punkte
Zusammenrechnung von Arbeitszeiten: Versicherungszeiten aus Polen und Japan werden addiert, um den Rentenanspruch zu erleichtern.
Rententransfer ins Ausland: Polnische Renten können direkt an Berechtigte mit Wohnsitz in Japan ausgezahlt werden.
Keine doppelten Beiträge: Entsandte Arbeitnehmer und Selbstständige zahlen Beiträge nur in einem Land (in der Regel bis zu 5 Jahre).
Schutz für Familien: Ehepartner und Kinder von nach Japan entsandten Arbeitnehmern werden vom dortigen Rentenpflichtsystem befreit.
Breites Leistungsspektrum: Das Abkommen umfasst Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie Sterbegelder.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o ratyfikacji Umowy między Rzecząpospolitą Polską a Japonią o zabezpieczeniu społecznym, podpisanej w Tokio dnia 15 kwietnia 2026 r.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2810
Startdatum: 2026-07-15