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Übertragung von Hochwasser-Grundstücken an Gemeinden und Staatsvermögen

Das Gesetz ermöglicht die Rückübertragung von nach Überschwemmungen erworbenen Grundstücken an Gemeinden oder in den allgemeinen Bestand des Staatsvermögens. Es betrifft Land, das die Polnischen Wasserwirtschaft von Eigentümern zerstörter Häuser erworben hat, das aber nicht mehr für den Hochwasserschutz benötigt wird.
Wichtige Punkte
Baubverbot auf erworbenen Hochwasser-Grundstücken – nur Hochwasserschutzbauwerke erlaubt.
Gemeinden können diese Grundstücke als Schenkung erhalten, wenn sie wichtige öffentliche Verwendung dafür haben.
Polnische Wasserwirtschaft kann nicht mehr benötigte Grundstücke kostenfrei an das Staatsvermögen übertragen.
Vereinfachte Aufhebung von Woiwodschaftsbeschlüssen über die Verwaltung durch Polnische Wasserwirtschaft bei Grundstücken, die ihre Bedeutung für den Hochwasserschutz verloren haben.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo wodne, ustawy o gospodarce nieruchomościami oraz ustawy o szczególnych rozwiązaniach związanych z usuwaniem skutków powodzi.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2825
Startdatum: 2026-07-17