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Steuervereinfachungen: Abschaffung von PIT- und CIT-Strafen und einfachere Berichterstattung für Unternehmen

Das Gesetz führt vorteilhafte Änderungen für Unternehmer ein, indem es doppelte Einkommensteuerstrafen (PIT und CIT) für Zahlungen außerhalb der „weißen Liste“ oder ohne geteilte Zahlung abschafft. Zudem werden Kleinstunternehmen von komplexen Berichtspflichten entlastet, und Steuerdokumente können nun von einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
Wichtige Punkte
Ende der Doppelbestrafung: Ab dem 1. Januar 2027 verlieren Unternehmen nicht mehr das Recht, Betriebsausgaben steuerlich abzusetzen, wenn sie auf ein Konto außerhalb der „weißen Liste“ einzahlen oder die geteilte Zahlung überspringen.
Einfachere Unterzeichnung von Dokumenten: Transferpreisberichte (TPR) können nun von einem normalen Bevollmächtigten (z. B. einem Buchhalter) statt nur von Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.
Weniger Bürokratie für Kleinunternehmen: Kleinst- und Kleinunternehmen müssen in den Steuerformularen keine komplexen Finanzkennzahlen mehr berechnen und angeben.
Abschaffung überflüssiger Erklärungen: Die Pflicht zur Abgabe einer zusätzlichen Erklärung über die Marktüblichkeit von Transaktionen wird aufgehoben.
Klare Regeln für inländische Anpassungen: Die Vorschriften bestätigen ausdrücklich, dass polnische Unternehmen Verrechnungspreisanpassungen bei Transaktionen untereinander vornehmen können.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o podatku dochodowym od osób fizycznych oraz ustawy o podatku dochodowym od osób prawnych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2837
Startdatum: 2026-07-23