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MwSt-Vereinfachungen: Leichterer Export, elektronische Erklärungen und steuerfreie Geschenke

Das Gesetz führt Erleichterungen für Unternehmen beim Export außerhalb der EU ein und vereinfacht die Importformalitäten. Für die Bürger bedeutet dies einen einfacheren und steuerfreien Empfang von privaten Geschenksendungen aus Nicht-EU-Ländern, selbst wenn der Empfänger in einem anderen EU-Land wohnt.
Wichtige Punkte
Leichterer Export mit 0% MwSt: Unternehmen können Exporte einfacher durch Transport- oder Postdokumente nachweisen, was Streitigkeiten mit den Finanzbehörden verringert.
Keine Papiererklärungen mehr: Einfuhrerklärungen müssen ausschließlich online über die elektronische Plattform PUESC eingereicht werden.
Mehrwertsteuerfreie Geschenke aus dem Ausland: Die MwSt-Befreiung für kleine, private Geschenksendungen von Personen außerhalb der EU gilt nun auch für Empfänger in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Weniger Bürokratie beim Import: Die Pflicht zur Vorlage von Papier-MwSt-Registrierungsnachweisen bei der direkten Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer wird abgeschafft.
Neue Regeln für Pakete bis 150 Euro: Kuriere und Postdienstleister rechnen die MwSt für günstige Sendungen elektronisch ab und ziehen sie bei der Zustellung vom Empfänger ein.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o podatku od towarów i usług.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2838
Startdatum: 2026-07-23