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Änderungen im Strafgesetzbuch bezüglich Gewissens- und Religionsfreiheit

Der Gesetzentwurf ändert die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur Gewissens- und Religionsfreiheit. Er führt einen neuen Grundsatz ein, dass die Äußerung religiöser Überzeugungen kein Verbrechen ist, es sei denn, sie verletzt die Gewissensfreiheit anderer oder stiftet zu Straftaten an. Die Änderungen zielen darauf ab, Bürger besser vor religiös motivierten Angriffen zu schützen.
Wichtige Punkte
Die Äußerung religiöser Überzeugungen wird nicht bestraft, es sei denn, sie verletzt die Freiheit anderer oder stiftet zu Straftaten an.
Das Erfordernis der 'Bösartigkeit' bei der Behinderung öffentlicher religiöser Handlungen oder Bestattungsriten wurde gestrichen.
Der Umfang der Strafbarkeit für öffentliche Beleidigung oder Verspottung einer Kirche, ihrer Dogmen oder Riten sowie für die Entweihung religiöser Gegenstände wurde erweitert.
Die Änderungen zielen darauf ab, den Rechtsschutz der Gewissens- und Religionsfreiheit zu stärken.
Das Gesetz tritt 30 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
article Offizieller Text notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-04-26
Dafür 230
Dagegen 188
Enthaltung 7
Bisheriger:
Abgelehnt
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gavel
Status:
Sofortige Ablehnung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_29
Startdatum: 2023-11-20
Abstimmungsdatum: 2024-04-26
Sitzung Nr.: 10
Abstimmung Nr.: 19