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Änderungen im Wahlgesetz: Erleichterungen bei Briefwahl und Auslandsabstimmung.

Das Gesetz führt wesentliche Änderungen im Wahlverfahren ein, insbesondere für im Ausland lebende Polen und Briefwähler. Es vereinfacht die Teilnahme an Wahlen, indem es die Stimmabgabe mit einem Personalausweis ermöglicht und die Optionen für die Briefwahl erweitert, um die Zugänglichkeit des Wahlprozesses für die Bürger zu verbessern.
Wichtige Punkte
Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mit einem gültigen polnischen Personalausweis, nicht nur mit einem Reisepass.
Einrichtung spezieller Wahlkommissionen im Ausland ausschließlich für die Briefwahl, wenn sich mindestens 100 Wähler anmelden.
Erweiterung der Briefwahlmöglichkeiten in Polen auf alle Wahlen, mit Ausnahme der Kommunalwahlen, es sei denn, der Wähler ist behindert oder mindestens 60 Jahre alt.
Vereinfachung des Verfahrens zur Anmeldung der Briefwahl, einschließlich der Möglichkeit der telefonischen Anmeldung für Behinderte und Quarantänepersonen.
Briefwahlpakete für Wähler in Polen werden vom beauftragten Postdienstleister persönlich zugestellt, und diese Sendungen sind von Postgebühren befreit.
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97%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-06-14
Dafür 223
Dagegen 7
Enthaltung 1
gavel
Status:
An den Präsidenten übermittelt
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_296
Startdatum: 2024-04-10
Abstimmungsdatum: 2024-06-14
Sitzung Nr.: 13
Abstimmung Nr.: 24