Höhere Sozialrente und neue Zulage für Personen, die nicht selbstständig leben können
Das Gesetz führt eine Zulage von 2520 PLN für Empfänger von Sozialrenten ein, die vollständig arbeitsunfähig sind und nicht selbstständig leben können. Die Zulage wird zusammen mit der Sozialrente ausgezahlt und jährlich angepasst. Die Änderungen betreffen auch die Regeln für die Gewährung und Auszahlung der Sozialrente und der Zulage, auch bei Überschneidungen mit anderen Leistungen.
Wichtige Punkte
Einführung einer neuen Zulage zur Sozialrente in Höhe von 2520 PLN für Personen, die vollständig arbeitsunfähig sind und nicht selbstständig leben können.
Die Zulage wird automatisch an Empfänger von Sozialrenten gezahlt, die bereits eine bescheinigte Unfähigkeit zum selbstständigen Leben haben.
Empfänger von Sozialrenten ohne bescheinigte Unfähigkeit zum selbstständigen Leben können die Zulage nach Erhalt einer solchen Bescheinigung beantragen.
Die Zulage wird jährlich angepasst.
Die erste Auszahlung der Zulage erfolgt im Mai 2025 mit Nachzahlung ab dem 1. Januar 2025 für Personen mit bescheinigter Unfähigkeit zum selbstständigen Leben.
Die Zulage wird bei der Feststellung des Anspruchs auf andere öffentlich finanzierte Leistungen berücksichtigt, mit Ausnahme der Unterstützungsleistung.
Im Falle einer Überschneidung der Sozialrente mit einer Familienrente oder einer anderen Geldleistung kann der Betrag der Sozialrente und der Zulage gekürzt werden.
Das Recht auf die Sozialrente und die Zulage wird ausgesetzt oder gekürzt, wenn Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten erzielt wird.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
2024-09-27
Dafür
411
Dagegen
10
Enthaltung
7
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_30
Startdatum: 2023-11-20
Abstimmungsdatum: 2024-09-27
Sitzung Nr.: 18
Abstimmung Nr.: 30