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Neue Pflichten für Online-Plattformen: Meldung von Verkäuferdaten

Das Gesetz führt die Verpflichtung ein, Informationen über Verkäufer, die Transaktionen über digitale Plattformen tätigen, zu sammeln und zu melden. Plattformbetreiber müssen Daten über die Vergütung der Verkäufer an den Leiter der Landesfinanzverwaltung übermitteln, um die Steuerehrlichkeit zu verbessern und EU-Recht (DAC7-Richtlinie) umzusetzen.
Wichtige Punkte
Digitale Plattformen werden Daten über Verkäufer und deren Vergütung sammeln und an die Steuerverwaltung melden.
Die Pflicht umfasst unter anderem die Vermietung von Immobilien, persönlich erbrachte Dienstleistungen, den Verkauf von Waren und die Vermietung von Verkehrsmitteln.
Übergangsbestimmungen schreiben die Meldung von Verkäuferinformationen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 vor.
Das Gesetz führt gemeinsame Prüfungen ein, die mit Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Plattformbetreibern drohen bei Nichteinhaltung Geldstrafen von bis zu 1.000.000 PLN.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2024-05-23
Dafür 236
Dagegen 192
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_311
Startdatum: 2024-04-22
Abstimmungsdatum: 2024-05-23
Sitzung Nr.: 12
Abstimmung Nr.: 13