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Vorlage des Gesetzentwurfs über persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Der Präsident der Republik Polen hat auf der Grundlage von Art. 118 Abs. 1 der Verfassung dem Sejm einen Gesetzentwurf über die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Im Begleitschreiben werden zudem die Personen benannt, die befugt sind, den Standpunkt des Präsidenten während der Gesetzgebungsarbeit zu vertreten.
Wichtige Punkte
Vorlage des Gesetzentwurfs über persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen durch den Präsidenten an den Sejm.
Benennung von Vertretern der Kanzlei des Präsidenten für die Arbeit am Entwurf.
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Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_316
Startdatum: 2024-04-24