Neue Regeln zur Kombination von Hinterbliebenenrente mit anderen Leistungen
Das Gesetz führt die Möglichkeit ein, die Hinterbliebenenrente mit anderen Leistungen wie Altersrente oder Erwerbsminderungsrente zu kombinieren. Berechtigte Personen können die günstigere Auszahlungsoption wählen und erhalten entweder die volle Hinterbliebenenrente und einen Teil der zweiten Leistung oder umgekehrt. Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
Wichtige Punkte
Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zusammen mit einem Teil (anfangs 15%, später 25%) einer anderen Leistung (z.B. Altersrente) zu beziehen.
Alternativ die Möglichkeit, die volle zweite Leistung und einen Teil (anfangs 15%, später 25%) der Hinterbliebenenrente zu beziehen.
Die Gesamthöhe der Leistungen darf das Dreifache der niedrigsten Altersrente nicht überschreiten.
Das Recht auf die neuen Regeln zur Kombination von Leistungen entsteht ab dem 1. Juli 2025.
Anträge auf Feststellung der Leistungskombination können ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden.
Ein Datenaustauschsystem zwischen Renten- und Pensionsbehörden wird eingeführt, um den Prozess zu optimieren.
Der Ministerrat wird den Prozentsatz des ausgezahlten Leistungsanteils im Jahr 2028 überprüfen.
2024-07-26
Dafür
425
Dagegen
2
Enthaltung
12
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_32
Startdatum: 2023-11-20
Abstimmungsdatum: 2024-07-26
Sitzung Nr.: 16
Abstimmung Nr.: 63