Änderungen bei der Verwaltung von Entwicklungsfonds und Klimaplan
Das Gesetz führt Änderungen an den Regeln für die Ausgaben von Geldern für Entwicklungsinvestitionen ein, einschließlich europäischer Fonds. Es definiert die Grundsätze für die Erstellung eines neuen sozial-klimatischen Plans und die Verwaltung der damit verbundenen Mittel. Es bezieht auch den Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft als Stelle ein, die diese Mittel verwalten kann.
Wichtige Punkte
Einführung eines "sozial-klimatischen Plans" als Grundlage für die Ausgaben von Mitteln aus dem europäischen Klimafonds.
Ermöglichung der Finanzierung von Investitionen aus europäischen Fonds sowohl in polnischen Zloty als auch in Euro.
Festlegung von Regeln und Fristen für die Rückgabe ungenutzter oder falsch ausgegebener Gelder.
Einbeziehung des Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft in den Prozess der Verwaltung von Investitionsmitteln.
Festlegung neuer Fristen für die Annahme des nationalen Entwicklungskonzepts und die Anpassung der regionalen Entwicklungsstrategien.
2024-05-15
Dafür
233
Dagegen
190
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_320
Startdatum: 2024-04-24
Abstimmungsdatum: 2024-05-15
Sitzung Nr.: 11
Abstimmung Nr.: 24